Die Wochenzeitschrift “ZEIT” schreibt in ihrer Ausgabe vom 15. März 2023:
Pink-Floyd-Mitgründer:
Bundesweite Proteste könnten Tournee von Roger Waters stoppen
Kritiker werfen dem Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters Antisemitismus vor, mehrere Städte wollen seine Auftritte daher verbieten. Doch die Rechtslage ist schwierig.
Ein Streit um Äußerungen von Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters könnte dessen Deutschlandtournee im Mai ein Ende bereiten. In Hamburg, Köln, Berlin, Frankfurt am Main und München gibt es Proteste gegen die Konzerte. Dem Sänger werden Antisemitismus sowie die Unterstützung des russischen Angriffskriegs vorgeworfen.
Er sei ein exponierter Unterstützer der Bewegung BDS (Boykott, Desinvestition und Sanktionen), die zum Boykott des Staats Israel und seiner Güter wegen der Palästinenserpolitik aufruft, sagte der bayrische Antisemitismusbeauftrage Ludwig Spaenle. Außerdem war bei Konzerten zu sehen, wie er Ballons in Schweineform mit einem Davidstern aufsteigen ließ.
Darüber hinaus soll Waters den Krieg in der Ukraine damit begründen, dass Putin den Faschismus in dem Land bekämpfen wolle. Die USA soll er den Hauptaggressor genannt haben. Beides entspricht der Propaganda Putins. “Dass Roger Waters’ Hass in München keine Bühne bekommen darf, ist für mich eine Frage der demokratischen Selbstachtung”, schrieb Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, auf Twitter.
Waters selbst ließ seine Anwälte verkünden, die geplanten Maßnahmen seien verfassungswidrig und ungerechtfertigt. Sie beruhten zudem auf der falschen Anschuldigung, der Künstler sei antisemitisch, was er nicht sei. Seine Anwälte habe er überdies angewiesen, diese “ungerechtfertigte” Entscheidung aufzuheben und sicherzustellen, “dass sein grundlegendes Menschenrecht auf Meinungsfreiheit geschützt wird”. Waters sei der Ansicht, dass dieser eklatante Versuch, ihn zum Schweigen zu bringen, ernsthafte und weitreichende Folgen für Künstlerinnen und Aktivisten in der ganzen Welt haben könnte, wenn er nicht angefochten werde, so die Mitteilung der Juristen.
Münchener Wirtschaftsausschuss will Konzert verbieten
In München sollte am Dienstag eigentlich der Wirtschaftsausschuss über das weitere Vorgehen entscheiden. Im Entscheidungsvorschlag des Wirtschaftsreferats heißt es, Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) solle die Geschäftsführung der Olympiapark München GmbH anweisen, das geplante Konzert am 21. Mai in der Olympiahalle abzusagen. Doch die Entscheidung sei auf die Vollversammlung am 22. März vertagt worden, sagte ein Referatssprecher.
Denn: Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts sei es schwierig, auch stark polarisierende Meinungen von der Meinungsfreiheit auszunehmen, schrieb eine Kanzlei im November zu dem Fall. Künstler wie Waters von der Nutzung öffentlicher Einrichtungen abzuhalten, sei am ehesten möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte gebe, dass Straftaten wie Volksverhetzung oder Beleidigung zu erwarten seien.
Im Februar hatten die Hessische Landesregierung und der Magistrat der Stadt Frankfurt erklärt, ein für den 28. Mai in der Frankfurter Festhalle geplantes Konzert von Roger Waters absagen zu wollen. Grund für die Entscheidung sei das “anhaltend israelfeindliche Auftreten” des Künstlers. Waters gelte als “einer der reichweitenstärksten Antisemiten der Welt”.
- Aktualisierte Anmerkung dazu: Roger Waters klagte gegen diese Entscheidung und das Verwaltungsgericht Frankfurt gab ihm recht, auch wenn sie durchaus Anlehnungen an NS-Symbole feststellten. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung aber letztendlich auf die Freiheit der Kunst.
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