Frau­en­rechte und Mei­nungs­frei­heit in Afgha­nis­tan – Tali­ban unter­drü­cken Frauen und Mäd­chen systematisch

Fort­set­zung

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Eine Gesell­schaft ver­liert ihre Mei­nungs– und Pressefreiheit

Bevor die Tali­ban an die Macht kamen, wurde mit inter­na­tio­na­ler Unter­stüt­zung eine moderne Ver­fas­sung ver­ab­schie­det, die im zwei­ten Kapi­tel alle Aspekte der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rechte über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rechte beinhal­tete wie zum Bei­spiel die Mei­nungs­frei­heit und Gleich­be­rech­ti­gung zwi­schen Frauen und Männern.

Die Verfassung Afghanistans, unterzeichnet im Januar 2004.
Die Ver­fas­sung Afgha­nis­tans, unter­zeich­net im Januar 2004.
Aus­züge aus der Ver­fas­sung der Isla­mi­schen Repu­blik Afgha­nis­tan, 2004.

Eine der größ­ten Errun­gen­schaft der letz­ten 20 Jahre in Afgha­nis­tan war, dass sich eine starke Zivil­ge­sell­schaft eta­blie­ren konnte, die hin­ter die­ser Ver­fas­sung und den damit ein­her­ge­hen­den Frei­heits­rech­ten stand – vor allem in den Großstädten.

Dank des Rechts auf Presse– und Mei­nungs­frei­heit konnte sich auch eine viel­fäl­tige Medi­en­land­schaft eta­blie­ren mit 547 Medien und über 11.000 Journalist*innen im Som­mer 2021. Doch seit  der Macht­über­nahme der Tali­ban ist die Medi­en­land­schaft um mehr als ein Drit­tel geschrumpft. Laut Repor­ter ohne Gren­zen wur­den inner­halb eines Jah­res fast 40 Pro­zent aller Medien ein­ge­stellt und über 76 Pro­zent der Journalist*innen haben ihren Job ver­lo­ren oder gaben ihn aus Angst vor den Tali­ban auf. In vie­len Pro­vin­zen arbei­ten gar keine Jour­na­lis­tin­nen mehr. Auf der Rang­liste der Pres­se­frei­heit für das Jahr 2022 ist Afgha­nis­tan auf den Platz 156 von ins­ge­samt 180 zurück­ge­fal­len (im Jahr 2021 war Afgha­nis­tan noch auf Platz 122).

Die Rolle west­li­cher Staa­ten bei der Macht­über­nahme durch die Taliban

Unter­zeich­nung des Frie­dens­ab­kom­mens mit den Tali­ban in Doha, an der US-Verteidigungsminister Mike Pom­peo als Zeuge teil­nahm. US-Vertreter Zal­may Kha­lil­zad (links) und Abdul Ghani Bara­dar (rechts) am 29. Februar 2020.

Die Vor­be­rei­tung der Macht­über­nahme durch die Tali­ban war durch die Ver­hand­lun­gen der USA mit den Tali­ban im Rah­men des soge­nann­ten Doha-AbkommensBrin­ging Peace to Afgha­nis­tan“ ange­legt, in dem der voll­stän­dige Abzug der inter­na­tio­na­len Trup­pen bis zum 30. April 2021 und die Auf­nahme von inne­raf­gha­ni­schen Frie­dens­ver­hand­lun­gen fest­ge­legt wur­den. Die For­de­rung, aus Afgha­nis­tan abzu­zie­hen, war bereits von Biden in sei­ner Zeit als Vize­prä­si­dent mehr­fach ange­sto­ßen wor­den. Nun aber wur­den die rea­len Ver­hand­lun­gen unter Prä­si­dent Trump geführt und schließ­lich im Februar 2020 unterzeichnet.

Das Abkom­men wurde fata­ler­weise beschlos­sen, ohne auf die Wah­rung eta­blier­ter Rechte und Frei­hei­ten für das afgha­ni­sche Volk zu insis­tie­ren. Zu den ange­streb­ten Frie­dens­ver­hand­lun­gen, an denen die Tali­ban offen­sicht­lich kein Inter­esse hat­ten, ist es nie gekommen.

Durch das Abkom­men füh­len sich viele in Afgha­nis­tan, die sich in den letz­ten 20 Jah­ren für Demo­kra­tie und Men­schen­rechte ein­ge­setzt haben, ver­ra­ten. Auch den west­li­chen Mäch­ten muss klar gewe­sen sein, dass der flucht­ar­tige Abzug der west­li­chen Trup­pen zum Zusam­men­bruch auf allen Ebe­nen führt: mili­tä­risch, huma­ni­tär und demo­kra­tisch. Auch im UN-Sicherheitsrat wurde der ent­spre­chen­den Reso­lu­tion aller­dings ein­stim­mig zugestimmt.

In Kabuls Stra­ßen: Tali­ban­kämp­fer nach der Macht­über­nahme, August 2021

Es ist ein rechts­freier Raum ent­stan­den, in dem die Tali­ban ohne jeg­li­che Kon­trolle zuneh­mend bru­tal agie­ren. Bin­nen weni­ger Monate ent­wi­ckelte sich Afgha­nis­tan zu einem der frau­en­feind­lichs­ten Län­der der Welt und wurde wie­der Zen­trum von ter­ro­ris­ti­schen Netz­wer­ken. Zehn­tau­sende ver­hun­gern, die Kran­ken­ver­sor­gung bricht zusam­men, das Land ver­sinkt im Chaos.

Am Anfang der Macht­über­nahme durch die Tali­ban demons­trier­ten Afghan*innen mutig für ihre Rechte, gin­gen auf die Straße und for­der­ten ihre Rechte auf Brot, Arbeit und Frei­heit ein. Diese Pro­teste konn­ten nicht wach­sen, denn zahl­rei­che Teilnehmer*innen wur­den fest­ge­nom­men, gefol­tert, gede­mü­tigt und ermor­det. Moham­mad Yusuf Mis­try, der Gene­ral­di­rek­tor der Taliban-Gefängnisse, sagt im Januar 2023, dass „mehr als 12.000 Gefan­gene“ in Taliban-geführten Gefäng­nis­sen fest­ge­hal­ten wer­den, dar­un­ter 800 Frauen und einige Kinder.

Deutsch­lands Ver­ant­wor­tung nach dem Abzug der Bundeswehr

Die Bun­des­re­gie­rung hat im Unter­schied zu vie­len ande­ren Staa­ten ver­spro­chen, sich ihrer Ver­ant­wor­tung zu stel­len. Viele der­je­ni­gen, die in Afgha­nis­tan für Men­schen­rechte und Demo­kra­tie ein­ge­tre­ten sind, haben an die Ver­läss­lich­keit der west­li­chen Staa­ten geglaubt und nach der Macht­über­nahme der Tali­ban auf Deutsch­land und die neue Bun­des­re­gie­rung gehofft.

So hieß es dann auch im Koali­ti­ons­ver­trag von Novem­ber 2021: „Wir wer­den unsere Ver­bün­de­ten nicht zurück­las­sen. Wir wol­len die­je­ni­gen beson­ders schüt­zen, die der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land im Aus­land als Part­ner zur Seite stan­den und sich für Demo­kra­tie und gesell­schaft­li­che Wei­ter­ent­wick­lung ein­ge­setzt haben. Des­we­gen wer­den wir das Orts­kräf­te­ver­fah­ren so refor­mie­ren, dass gefähr­dete Orts­kräfte und ihre engs­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen durch unbü­ro­kra­ti­sche Ver­fah­ren in Sicher­heit kom­men. Wir wer­den huma­ni­täre Visa für gefähr­dete Per­so­nen ermög­li­chen und dazu digi­tale Ver­ga­be­ver­fah­ren ein­füh­ren. […] Deutsch­land wird sein Enga­ge­ment für die Men­schen in Afgha­nis­tan fort­set­zen. Die Aner­ken­nung der Regie­rung knüp­fen wir an ihre Inklu­si­vi­tät und an die Bewah­rung der Men­schen­rechte. Ins­be­son­dere wer­den wir uns für Frauen– und Mäd­chen­rechte sowie für den Schutz und die Auf­nahme derer ein­set­zen, die durch eine frü­here Zusam­men­ar­beit mit uns gefähr­det sind.“ (S.142, 156)

Zudem kün­digte die Bun­des­re­gie­rung im Dezem­ber 2021 in einem Akti­ons­plan Afgha­nis­tan an, die Aus­rei­se­mög­lich­kei­ten für ehe­ma­lige Orts­kräfte und beson­ders Schutz­be­dürf­tige aus­bauen und beschleu­ni­gen zu wollen.

Ver­spre­chen aus Koali­ti­ons­ver­trag nicht umgesetzt

Aber das, was seit­dem gesche­hen ist, ist lei­der unge­nü­gend. Das am 17. Okto­ber 2022 gestar­tete Bundesaufnahme­programm für beson­ders gefähr­dete Men­schen aus Afgha­nis­tan ist intrans­pa­rent, über­mä­ßig for­ma­li­siert und weist hand­werk­li­che Schwä­chen auf. Mit den ange­kün­dig­ten Auf­nah­me­zu­sa­gen für 1.000 Per­so­nen pro Monat (also nur 200 bis 300 Fami­lien), han­delt es sich zudem nur um ein Mini-Programm, das sich nur an sich in Afgha­nis­tan befin­dende Bedrohte rich­tet. Viele Ver­folgte muss­ten aber, um ihr Leben zu ret­ten, längst in Nach­bar­staa­ten wie Pakis­tan und Iran flie­hen, wo ihnen die Abschie­bung zurück nach Afgha­nis­tan droht. Bis heute konnte auf­grund andau­ern­der Anlauf­schwie­rig­kei­ten keine Per­son über das Pro­gramm nach Deutsch­land einreisen.

Auch andere Wege der Auf­nahme sind extrem schwie­rig zu errei­chen. Bei dem soge­nann­ten Orts­kräf­te­ver­fah­ren blie­ben bis­her zahl­rei­che Betrof­fene wegen der zu eng gesetz­ten Auswahl-Kriterien außen vor. Das Ver­fah­ren muss daher drin­gend refor­miert wer­den, so dass alle Bedroh­ten, die für deut­sche Orga­ni­sa­tio­nen gear­bei­tet haben, Schutz fin­den. Denn die Tali­ban unter­schei­den bei ihren Rache­hand­lun­gen nicht, wie weit eine Tätig­keit für west­li­che Orga­ni­sa­tio­nen zurück­liegt oder ob es sich um ein Sub­un­ter­neh­men gehan­delt hat.

Ebenso muss der Pro­zess der Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung aus Afgha­nis­tan, der vor allem wegen den hohen büro­kra­ti­schen Hür­den und den jah­re­lan­gen War­te­zei­ten bei den deut­schen Bot­schaf­ten in Pakis­tan und im Iran fast nicht statt­fin­det, ver­ein­facht und beschleu­nigt wer­den. Der Begriff der Fami­lien (der­zeit nur Kern­fa­mi­lie mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern) sollte auf alle tat­säch­lich bedroh­ten Fami­li­en­mit­glie­der, die unter einem Dach leben oder gewohnt haben, aus­ge­wei­tet wer­den. Auch auf­ge­nom­mene ehe­ma­lige Orts­kräfte soll­ten einen Anspruch auf Fami­li­en­nach­zug erhal­ten, denn auch deren Fami­lien sind in Afgha­nis­tan von Rache­ak­tio­nen durch die Tali­ban bedroht. Nicht zuletzt ist es not­wen­dig, dass afgha­ni­sche Frauen in Deutsch­land im Asyl­ver­fah­ren wegen geschlechts­spe­zi­fi­scher Ver­fol­gung als Flücht­linge im Sinne der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­tion aner­kannt wer­den. Das for­derte jüngst auch die Euro­päi­sche Asyla­gen­tur (EUAA): Frauen und Mäd­chen sind ange­sichts der Poli­tik der Tali­ban und der Umset­zung der Scha­ria gene­rell von Ver­fol­gung bedroht und müs­sen einen  Anspruch auf den Flücht­lings­sta­tus haben.

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Das Bildungsverbot für Frauen in Afghanistan ist ein unerträglicher Höhepunkt ihrer Diskriminierung und Entrechtung, "not to aducation = not to humanity, " Death of education = the woman`s death" und "# girls-should-go-to-school" heißt es auf den Plakaten dieser jungen Frauen.
Das Bil­dungs­ver­bot für Frauen in Afgha­nis­tan ist ein uner­träg­li­cher Höhe­punkt ihrer Dis­kri­mi­nie­rung und Ent­rech­tung, “Not to edu­ca­tion = not to huma­nity, ” Death of edu­ca­tion = the woman‘s death” und “# girls-should-go-to-school” heißt es auf den Pla­ka­ten die­ser jun­gen Frauen.

 

 

“Platz 156 von 180″ sagt Repor­ter ohne Gren­zen 2022 zur Lage in Afghanistan.

 

 

 

 

 

 

US-Soldaten und Flüchtlinge – dramatische Szenen am Flughafen von Kabul, 20. August 2021
US-Soldaten und Flücht­linge – dra­ma­ti­sche Sze­nen am Flug­ha­fen von Kabul, 20. August 2021

 

Im August 2021 vergangenen Jahres rettete die Bundeswehr mit ihrer Luftbrücke mehr als 4500 Menschen aus Afghanistan. Warum es zu der Evakuierungsmission unter chaotischen Verhältnissen am Kabuler Flughafen kam, soll Mitte 2022 ein Untersuchungsausschuss klären.
Im August 2021 ret­tete die Bun­des­wehr mit ihrer Luft­brü­cke mehr als 4.500 Men­schen aus Afgha­nis­tan. Warum es zu der Eva­ku­ie­rungs­mis­sion unter chao­ti­schen Ver­hält­nis­sen am Kabu­ler Flug­ha­fen kam, soll Mitte 2022 ein Unter­su­chungs­aus­schuss klären.

 

Zusammenbruch Afghanistans durch Doha-Abkommen beschleunigt. Dazu tagt der 1. Untersuchungsausschuss im Bundestag am 2. März 2023
Zusam­men­bruch Afgha­nis­tans durch Doha-Abkommen beschleu­nigt. Dazu tagt der 1. Unter­su­chungs­aus­schuss im Bun­des­tag am 2. März 2023

 

 

Demonstration für die Rettung von Menschen aus Afghanistan am 22. August 2021 in Berlin.
Demons­tra­tion für die Ret­tung von Men­schen aus Afgha­nis­tan am 22. August 2021 in Berlin.

z Eine Demonstrantin in Hannover hält ein Plakat mit der Aufschrift "Save Afghan Women."
Eine Demons­tran­tin in Han­no­ver hält ein Pla­kat mit der Auf­schrift “Save Afghan Women.”